Die wichtigsten Änderungen in der Übersicht:

   
Schutzmaskenpflicht: In den Sporthallen muss in allen Bereichen (Eingangsbereich, Garderoben, WC Anlagen) wo keine aktive sportliche Tätigkeit ausgeübt wird, eine Gesichtsmaske getragen werden. Die Turnenden tragen ab dem Betreten der Turnhalle bis die Turnstunde beginnt, die Schutzmaske. Am Ende der Lektion, gilt wieder Maskenpflicht, bis man die Halle verlassen hat. Falls in der Garderobe untereinander der Abstand von 1.5 Meter eingehalten werden kann, ist das Duschen erlaubt, ansonsten muss in der Halle darauf verzichtet werden. Die Ausübung des Sports selbst lässt sich mit dem Tragen einer Maske meist nicht vereinbaren (z. B. aufgrund der körperlichen Anstrengung) und deshalb sind die Sportler*innen beim Sport von der Maskenpflicht befreit. Bei ruhigeren Sportarten schränkt ein Tragen der Maske kaum ein und es liegt deshalb im Ermessensspielraum jedes Vereins zu definieren, ob das Sporttreiben mit der Maske zu vereinbaren ist oder nicht. Wenn Trainer und Trainerinnen in Innenräumen tätig sind und selbst nicht sportlich aktiv am Training teilnehmen, gilt Maskenpflicht für alle Alterskategorien. Muki-Turnen: Für alle Begleitpersonen, Leiter und Leiterinnen, die nicht sportlich aktiv am Training teilnehmen, gilt Maskenpflicht. Von der Schutzmaskenpflicht ausgenommen sind Kinder vor ihrem 12. Geburtstag.
Zutrittsbeschränkungen: Beim Bringen und Abholen der Kinder durch die Eltern, warten die Eltern vor der Sporthalle.